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3.

Rahmenbedingungen

Als Patient bringen Sie Bereitschaft und Offenheit mit, sich in einem geschützten Rahmen, mit Ihrer Situation, Ihren Gefühlen und Ihren inneren Anteilen auseinanderzusetzen.​​

Wenn Sie sich für eine psychotherapeutische Zusammenarbeit entschieden haben, werden gemeinsam weitere regelmäßige Termine vereinbart - diese finden in der Regel jede bzw. jede zweite Woche statt. Es sind aber auch  individuelle Vereinbarungen möglich.

Vereinbarte Sitzungen müssen spätestens 48 Stunden (2 Werktage) zuvor abgesagt werden. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen, wird das Honorar in voller Höhe verrechnet. 

Das Honorar für das Erstgespräch und weitere Einheiten beträgt  € 80 pro Einheit (50 Minuten). Die Honorarnote wird nach Erhalt per Banküberweisung beglichen.

Derzeit gibt es noch keine Möglichkeit auf Kostenersatz, aber unter gewissen Voraussetzungen (z.B. AMS-Bezug, Sozialhilfe, Studenten o.ä.) ist ein Therapieplatz zum Sozialtarif (reduziertes Honorar) möglich - es gibt derzeit noch freie Plätze.

​Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie frühestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu erscheinen.

Sie sind gegebenenfalls zu einer fachärztlichen Abklärung & Behandlung bereit um ganzheitlich für sich zu sorgen.

Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass selbstständig psychotherapeutisch gearbeitet werden darf und sich der Therapeut im letzten Ausbildungsabschnitt befindet. Die psychotherapeutische Tätigkeit wird in dieser Phase von erfahrenen Lehrtherapeuten supervidiert. Für Patienten erhöht dies zusätzlich die Qualität der Behandlung und kommt dem Gesamtprozess zu gute.

Das Therapieende kann vom Patienten und vom Psychotherapeuten angesprochen werden und kann anzeigen, dass das individuelle Ziel erreicht wurde - jedenfalls findet noch eine Abschlusseinheit statt.

 

Sämtliche Inhalte unterliegen der Verschwiegenheit.

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